Im anwaltlichen Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Sie gerne bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, die leider nicht immer zu vermeiden sind. Für alle Fragen zu Themen wie
- Pflichten der Gesellschafter,
- Kündigungsmöglichkeiten,
- Abfindungen eines Gesellschafters bei Ausscheiden,
- Vermögensauseinandersetzung nach Auflösung der Gesellschaft
stehen wir Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie im Vorfeld der Gründung zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform und sachgerechten gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Gerne begleiten wir auch Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen.
Im Recht der Kapitalgesellschaften dürfen auch Haftungsfragen von Organen (Geschäftsführern, Aufsichtsräten) nicht vernachlässigt werden. Insbesondere in einer Krise des Unternehmens werden häufig Fehler gemacht, die später zu einer Inanspruchnahme von Geschäftsführern oder Aufsichtsräten führen. Frühzeitige Beratung erspart späteren Ärger und das Risiko persönlicher Haftung.
Bei Fragen oder Streitigkeiten im Handels- und Gesellschaftsrecht wenden Sie sich gerne an:
Notarin Dr. Ute Spies