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Zivilrecht

Das Zivilrecht ist eine umfangreiche und komplexe Rechtsmaterie, die die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen regelt.

Zum Zivilrecht zählen unter anderem das Schuld-, das Sach-, Familien- und Erbrecht. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte des Zivilrechts dargestellt:

Das Schuldrecht ist wesentlicher Bestandteil des Zivilrechts Es regelt die Entstehung, Erfüllung und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen. Das Schuldrecht umfasst unter anderem das Kauf-, das Miet- und das Werkvertragsrecht sowie das Deliktsrecht.

Das Kaufrecht normiert die Voraussetzungen für den Erwerb beweglicher Sachen gegen Zahlung eines Kaufpreises. Es enthält darüber hinaus Bestimmungen über die Gewährleistung und damit verbundene Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter regelt das Mietrecht. Es umfasst u.a. Bestimmungen zur Mietvertragsdauer, Mietzahlungen, Reparaturen und Kündigungsfristen.

Das Werkvertragsrecht betrifft hingegen Verträge, bei denen der Auftragnehmer ein Werk (z.B. Bauarbeiten, Reparaturen) für den Auftraggeber errichtet. Dabei sind Regelungen zu beachten, die die Rechte und Pflichten beider Parteien sicherstellen. In diesem Rahmen sind insbesondere die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers zu nennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Werk frei von Mängeln zu erbringen. Falls Mängel auftreten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung, das heißt, der Auftragnehmer muss die Mängel beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen, die Vergütung des Auftragnehmers mindern oder die Mängel selbst beseitigen.

Als weiterer besonderer Teil zum Schuldrecht regelt das Deliktsrecht die Haftung für rechtswidriges Verhalten und die daraus resultierenden Schäden. Es umfasst die Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen, Fahrlässigkeit und Verletzung von Verpflichtungen gegenüber Dritten.

Die Rechtsbeziehungen in Bezug auf Eigentum und andere dingliche Rechte an Sachen regelt das Sachenrecht. Es bestimmt, wie Eigentum erworben, übertragen und beschränkt werden kann.

Im Familienrecht sind rechtliche Aspekte von Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption und anderen familienbezogenen Angelegenheiten normiert. Es legt u.a. die Rechte und Pflichten von Ehepartnern, Eltern und Kindern fest.

Das Erbrecht umfasst Regelungen betreffend die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Hier zu nennen sind Regelungen für Testamente, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Verwaltung des Nachlasses.

Ferner ist das Zivilverfahrensrecht entscheidend für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche vor Gericht regelt. Es bestimmt die Zuständigkeit der Gerichte, die Verfahrensregeln, den Ablauf von Klagen, die Beweisführung und die Durchsetzung von Gerichtsurteilen und ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Bei rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich wenden Sie sich gerne an: