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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht erfasst den Rechtskreis, der die Rechte, Pflichten und Beziehun-gen zwischen Versicherungsunternehmen, dem sog. Versicherer, und Versicherungsnehmern regelt.

Im Zentrum des Versicherungsrechts stehen Versicherungsverträge, die die Grundlage für die Absicherung von Risiken bilden. Im Gegensatz zum Sozialrecht handelt es sich bei Versicherungsverträgen um privatrechtliche Verträge. In diesen Verträgen werden die Bedingungen festgelegt, unter denen der Versicherer den Versicherungsnehmer gegen bestimmte Gefahren versichert. Sie definieren die abgedeckten Risiken, die Prämienzahlungen, den Versicherungszeitraum und die Pflichten sowohl des Versicherers als auch sowie des Versicherungsnehmers.

Das Versicherungsrecht und insbesondere die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedin-gungen regeln ferner die Ansprüche und Leistungen im Falle eines versicherten Schadens. Wenn ein Versicherungsnehmer einen versicherten Vorfall erleidet (sog. Versicherungs-fall), stehen ihm diverse Rechte zu.

Der Versicherungsfall ist von der Art der Versicherung abhängig. Die konkreten Voraussetzungen sind stets in den Versicherungsbedingungen niedergelegt. Nachstehende schematische Beispiele dienen zur Verdeutlichung;

  • Kfz-Versicherung : Der Versicherungsfall tritt grundsätzlich ein, wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt oder gestohlen wird. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer Anspruch auf Reparaturkosten oder den Wert des Fahrzeugs sowie weitergehende Ansprüche, z.B. Nutzungsausfall, Wertminderung etc. haben.  Auch Ansprüche auf Schmerzensgeld bei Eintritt eines Personenschadens sind davon umfasst.
  • Krankenversicherung: Ein Versicherungsfall kann eintreten, wenn der Versicherungsnehmer medizinische Behandlung benötigt. Dies kann aufgrund von Krankheit, Verletzung oder einer geplanten Operation der Fall sein. Der Versicherungsnehmer kann Anspruch auf Erstattung der medizinischen Kosten haben.
  • In der Hausratversicherung kann der Versicherungsfall eintreten, wenn der Hausrat des Versicherungsnehmers durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschaden oder andere versicherte Gefahren beschädigt oder zerstört wird. In diesem Fall kann der Ver-sicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung für den Wert der beschädigten oder verlorenen Gegenstände haben.
  • Ein Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt regelmäßig ein, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft berufsunfähig wird und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine monatliche Rente haben, um den Einkommensverlust zu kompensieren.
  • Ein Versicherungsfall in der Unfallversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall erleidet, der zu körperlichen Schäden führt. Die genaue Definition eines Versicherungsfalls wird grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen der Unfallver-sicherung festgelegt sein.

    Der Versicherungsnehmer muss den Eintritt des Versicherungsfalls in aller Regel nachweisen, in dem er die erforderlichen Informationen dem Versicherer bekanntgibt, um seinen Anspruch geltend zu machen. Der Versicherer wird im Anschluss den Anspruch des Versicherungsnehmers prüfen und, sofern der Versicherungsfall gedeckt ist, die entsprechenden Leistungen erbringen.
    Der Versicherungsnehmer hat diverse in den Versicherungsbedingungen festgelegte Obliegenheiten zu beachten.

    Bei rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, Obliegenheitsverletzungen oder bei Problemen rund um das Versicherungsrecht kommen Sie gerne auf uns zu.

Hendrik Spahr