Sozialrecht
Für diesen verwendeten Begriff des Sozialrechtes gibt es keine allgemein gültige Definition. Darunter versteht man gemeinhin unter anderem folgende Rechtsbereiche:
Rentenversicherungsrecht:
Im Bereich der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten stehen Verfahren wegen der Gewährung von Rente wegen Voll- oder Teilerwerbsminderung im Vordergrund. In vielen Verfahren geht es aber auch um die Höhe von Alters- und Hinterbliebenenrenten und zum Beispiel konkret um die Frage, welche Zeiten über die Rentenbeitragszeiten hinaus bei der Berechnung der Rente zu berücksichtigen sind ; (Beispielsweise Erziehungszeiten).
Unfallversicherungsrecht:
In diesem Gebiet ist häufig umstritten, ob zum Beispiel ein Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz als „Arbeitsunfall“ anzuerkennen ist und deshalb ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Zudem geht es oft um die Frage, ob eine Berufskrankheit vorliegt, weil der Betroffene möglicherweise aufgrund von Schadstoffbelastungen am Arbeitsplatz erkrankte. Zentral ist hier die Berufskrankheit für einen Schaden auf Grund langjährigem schweren Heben und Tragen. Zu entscheiden ist dabei vielfach, ob ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Rente besteht oder ob –im schlimmsten Fall- der Ehepartner oder die Kinder Hinterbliebenenrente beanspruchen können.
Pflegeversicherungsrecht:
Zuständig ist die Sozialgerichtsbarkeit auch bei Auseinandersetzungen über Leistungen der privaten und sozialen Pflegeversicherung. Hier geht es oft um die Frage, ob überhaupt Pflegebedürftigkeit vorliegt oder welcher Pflegegrad zugeordnet wird und wie hoch folglich das zu gewährende Pflegegeld ist.
Krankenversicherungsrecht:
Sozialgerichte entscheiden unter anderem in Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen. Dabei geht es vielfach um die Kosten der ärztlichen Behandlung, die Gewährung von Arznei-, Verbands- und Heilmitteln sowie Hilfsmitteln (Rollstühle, Hörgeräte usw.), Krankenhausbehandlungen, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Krankengeld, Bewilligung von Haushaltshilfen bei stationären Aufenthalten, häusliche Krankenpflege und Mutterschaftsgeld.
Schwerbehindertenrecht:
In den meisten dieser Verfahren geht es um die Anerkennung von Behinderungen und um den Grad der Behinderung, der für die Betroffenen auch im Arbeitsleben wichtig ist. Von Bedeutung ist auch die Anerkennung der sogenannten Merkzeichen (z.B. G, aG, B, H). Denn ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 gelten sie als schwerbehindert und genießen besonderen Schutz – zum Beispiel vor Kündigung. Gestritten wird vielfach auch um die Gewährung so genannter Nachteilsausgleiche (wie Steuererleichterungen, Parkerleichterungen, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr.)
Wichtig ist auch, dass bei einem Grad der Behinderung bei 30 oder 40 ein sogenannter Gleichstellungsantrag gestellt werden kann. Dieser schützt maßgeblich vor einer Kündigung oder erleichtert die Suche nach einer beruflichen Tätigkeit.
Arbeitslosengeld:
Hier geht es oft um die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder um die Frage, ob eine so genannte Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe oder Ablehnung einer zumutbaren Arbeit berechtigt ist oder nicht. Zu entscheiden sind daneben Rechtsstreitigkeiten über Maßnahmen der Weiterbildung.
Soziales Entschädigungsrecht:
Hier geht es um Ansprüche von Gewaltopfern, Kriegsopfern oder Personen, die im Rahmen ihres Wehr- oder Zivildienstes geschädigt wurden.
Bürgergeld (SGB II):
Die Sozialgerichte sind auch zuständig für Streitigkeiten über Leistungen an erwerbsfähige Arbeitssuchende. Dabei geht es um das so genannte Arbeitslosengeld II (Hartz IV – jetzt Bürgergeld). Die Kosten der Unterkunft ist hier häufig streitig.
Sozialhilferecht (SGB XII):
Dabei geht es unter anderem darum, ob und in welchem Umfang Menschen, die bei fehlender Erwerbstätigkeit ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Arbeitseinkommen und Vermögen beschaffen können, Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Daneben wird vielfach um die Zuerkennung von Hilfen in besonderen Lebenslagen wie bei Krankheit, Behinderung, Alter und Erwerbsminderung gestritten.
Verfahrensgang und Hilfestellung
Gewöhnlich muss man bei einer Behörde einen Antrag stellen, um eine Leistung zu erhalten. Haben Sie dabei auch schon festgestellt, dass bei einer Kontaktaufnahme mit der Behörde Ihr Begehren schon von vornherein als aussichtslos angesehen wird oder man Ihren Antrag erst gar nicht annimmt?
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie ein ablehnendes Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung erhalten?
Was ist im Einzelnen zu tun, wenn eine Leistung abgelehnt wird, die vom eigenen Empfinden heraus einem eigentlich zusteht?
In all diesen Fällen, die natürlich sehr unterschiedlich sind, ist dann regelmäßig professionelle Hilfe erforderlich.
Herr Rechtsanwalt Schmidt ist aufgrund seiner speziellen sozialrechtlichen Ausbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht zum einen sehr prozesserfahren und hat auch im Umgang mit den Behörden einschlägige Erfahrungen. Regelmäßige Fortbildungen gehören dazu, das erforderliche Fachwissen immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zu unserer Tätigkeit gehört die gesamte Betreuung des Mandanten. Regelmäßig vom ablehnenden Bescheid über das gesamte Widerspruchsverfahren, das Klageverfahren I. und II. Instanz bis zur Revisionsbegründung zum Bundessozialgericht.
Hohe Fachkompetenz und die Bereitschaft sich für die Mandanten einzusetzen, gehören ebenso dazu, wie die Begleitung des Mandanten während der Verfahren. Oftmals ist die richtige Auswahl eines Sachverständigen entscheidend für den späteren Erfolg in der Sache. Zu unseren Serviceleistungen gehören auch die Vorbereitung auf mögliche medizinische Untersuchungstermine.
Zu unseren besonderen Tätigkeitsbereichen gehört auch die Beratung älterer noch im Beruf aktiver Menschen, wenn diese in die Phase kommen, ihre berufliche Tätigkeit aufgeben zu wollen oder aufgeben zu müssen. Dies geht oftmals einher mit einer Erkrankung oder Leistungsminderung. In Fällen der Aussteuerung, Nahtlosigkeit, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld können wir sie kompetent beraten und auch vertreten.
Bei rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten im sozialrechtlichen Bereich wenden Sie sich gerne an: