Skip to main content

Erbrecht

Das Erbrecht erstreckt sich einerseits auf lebzeitige Verfügungen in Form von Testamenten und Erbverträgen, mit denen der spätere Erblasser die Verteilung seines Vermögens festlegt. Empfehlenswert ist es – wegen der Komplexität der gesetzlichen Regelungen – für die Erstellung notarielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Im anwaltlichen Bereich können Sie sich wegen aller Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge an uns wenden, aber auch wegen erb- und pflichtteilsrechtlicher Streitigkeiten zwischen mehreren Erben oder Pflichtteilsberechtigten. Leider stellt sich der Spruch „Seid Ihr Euch noch einig – oder habt Ihr schon geerbt“ häufig als richtig heraus. Unser Bestreben ist es, solche Streitigkeiten im Rahmen des rechtlich Möglichen zu befrieden. Sollte uns dies nicht gelingen, dürfen Sie erwarten, dass wir Sie engagiert und kompetent auch in einem Rechtsstreit vertreten.

Haben Sie Fragen oder Beratungsbedarf zu Stichworten wie:

  • Vorerbe
  • Nacherbe
  • Schlusserbe
  • Ersatzerbe
  • Vermächtnis
  • Vorausvermächtnis
  • Auflage
  • Teilungsanordnung
  • Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Zusatzpflichtteil
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbauseinandersetzung
  • Gemeinschaftliches Testament und Bindungswirkung

stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. Ute Spies und Rechtsanwältin Dr. Ariane Bertramals Ansprechpartner zur Verfügung.