Familienrecht
Das Familienrecht ist ein sehr sensibles Rechtsgebiet mit komplexen Problemfeldern. Wir vertreten und unterstützen Sie in allen Bereichen des Familienrechts außergerichtlich und gerichtlich.
Bereits eine Trennung wirft aufgrund der geänderten Lebensumstände vielzählige Fragen auf: Wie verhält es sich mit dem Sorge- und Umgangsrecht sowie dem Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder, habe ich als getrennt Lebende/r Anspruch auf Unterhalt oder – umgekehrt - muss ich Unterhalt zahlen, wer behält die Ehewohnung, wie verhält es sich mit dem Hausrat, wann kann man die Scheidung beantragen, wie wird im Falle der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt, besteht auch nach der Scheidung ein Anspruch auf Unterhalt, habe ich einen Anspruch auf Zugewinn und viele Fragen mehr?
Auch die Erstellung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen fällt in den Themenbereich des Familienrechts.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Familienrechts:
- Unterstützung und Vertretung während Trennung
- Scheidungsverfahren
- Zugewinnausgleich
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung des Hausrats
- Zuweisung der Ehewohnung
Ihre Ansprechpartnerin bei uns ist Frau Rechtsanwältin Hüfner, die Sie gerne individuell und fachlich kompetent in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit berät, unterstützt und begleitet.
Matina Hüfner